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Abfallentsorgung

 

Zur BAU 2023 wird eine obligatorische Entsorgungspauschale für Abfall erhoben, mit der die Entsorgung des beim Aussteller während des Auf- und Abbaus sowie der gesamten Messelaufzeit auf seinem Messestand anfallenden Abfalls pauschal abgegolten wird.

Die Höhe der obligatorischen Entsorgungspauschale für Abfall beläuft sich auf 8,50 EUR/m² der Standfläche zzgl. gesetzlichen MwSt.Dieser Betrag wird dem Aussteller mit der Zulassung als Position "Entsorgungspauschale" in Rechnung gestellt.

Die Entsorgung von Produktionsabfällen, ganzen Standelementen und kompletten Messeständen ist hiervon ausgenommen.

Im Übrigen gelten hinsichtlich der Abfallentsorgung die in den Technischen Richtlinien unter Punkt 6.1 getroffenen Regelungen.